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Leistungsbewertung im Fach Musik


Sekundarstufe I

Stand Oktober 2024

Musikunterricht

Schriftliche Leistungen gehen zu 20%, mündliche Leistungen und sonstige Leistungen zu je 40% in die 
Zensur ein.
In den musikbetonten Klassen geht die Leistung in den Ensembles mit 10% pro Halbjahr als Teil der 
„sonstigen Leistungen“ in die Zeugnisnote ein.
Eine im Musikunterricht gehaltene mPA geht als Teil der „sonstigen Leistungen“ mit 20% in die 
Zensur des Halbjahres ein, in dem sie gehalten wird.

Wahlpflichtfach Musik

Schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen gehen zu gleichen Teilen in die Zensur ein.
Eine im WP-Unterricht Musik gehaltene mPA geht anstatt der Klassenarbeit in dem Halbjahr in die 
Zensur ein.

Mediengestützte Projektarbeit

Allgemeine und fachspezifische Rahmenbedingungen der mPA

  • Die mediengestützte Präsentation (mPA) zählt im Musikunterricht als Teil der „sonstigen Leistungen“ und fließt mit 20 % in die Halbjahreszensur ein.
  • Gewichtung der Gesamtleistungen:
    • Schriftliche Leistungen: 20 %
    • Mündliche Leistungen: 40 %
    • Sonstige Leistungen (inkl. mPA): 40 %
  • Im Wahlpflichtkurs (WP-Kurs) ersetzt die mPA die Klassenarbeit (KA) des entsprechenden Halbjahres.
    • Gewichtung der KA: 1/3 der Halbjahreszensur.
  • Durchführung:
    • Einzel- oder Gruppenpräsentation (max. 4 Personen)
    • Dauer: 10 Minuten Präsentation + 5 Minuten Reflexionsgespräch
    • Bei Gruppen: +5 Minuten pro zusätzlicher Person in der Präsentation; Reflexionsgespräch: 10 Minuten bei Gruppen

Mögliche Präsentationsformate

  • Mediengestützter Vortrag / Referat
  • Musikpraktischer Vortrag (instrumental, vokal, Tanz) mit fachlicher Einordnung
  • Gestaltung mit oder ohne Einbeziehung der Klasse

Dokumentation

  • Entweder: 1–2-seitige Gliederung mit Begründung der Themen- und Medienwahl
  • Oder: Praktischer Teil, z. B. Quiz, Arbeitsblatt, Anleitung für musikalische Aktivität

Themenbezüge aus Klasse 9/10

  • Musiktheater
  • Blues
  • Jazz, Rock, Pop-Stile
  • Lieder und Songs verschiedener Genres, Songwriting
  • Klassisches Thema / Sonatenhauptsatzform
  • Weitere Themen: Gesellschaftstänze, Hörweisen, Musikgeschmack

Besonders empfohlen: Ein praktischer Vortrag als Ausgangspunkt der Präsentation.

Eigenleistung

  • Ein Stück oder thematischer Aspekt, der noch nicht im Unterricht behandelt wurde

📝 Bewertungskriterien

1) Präsentation (60 %)

A) Fach- und Methodenkompetenz

  • Fachwissen, Präsentationsmedien, Schwerpunktsetzung, Reflexions- und Urteilsfähigkeit

B) Kommunikative Kompetenz

  • Sprachliche Angemessenheit, Auftreten, Gestaltungsmittel, freies Sprechen, Argumentation
  • Bei Gruppen: Interaktion und Zusammenspiel

C) Strukturierung der Darstellung

  • Themenbezug, Stimmigkeit der Mittel, Anschaulichkeit

D) Medien und Medieneinsatz

  • Umgang mit Medien/Instrumenten, Funktionalität, Quellenbewertung

2) Reflexionsgespräch (10–30 %)

E) Reflexionsfähigkeit

  • Gestaltung, Arbeitsprozess, alternative Ideen

F) Kommunikative Kompetenz

  • Argumentation, Fachsprache, Reaktion auf Fragen

3) Dokumentation (10–30 %)

  • Kann auch einen praktischen Anteil enthalten
  • Gewichtung von Präsentation, Produkt/Dokumentation und Gespräch (insgesamt 40 %) wird von der Lehrkraft je nach Thema/Format festgelegt

Sekundarstufe II

Stand September 2016

Zusammensetzung des allgemeinen Teils in der gymnasialen Oberstufe und dessen Bewertung im Leistungs- und Grundkurs

Der Fachbereich Musik hat folgende Regelung getroffen:

Der allgemeine Teil setzt sich aus schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen zusammen.
Im Grundkurs Musik macht er zwei Drittel der Gesamtnote aus.
Der Anteil im Leistungskurs beträgt fünfzig Prozent.

Die Anteile können folgendermaßen gewichtet werden:

Schriftliche Leistungen Mündliche Leistungen Sonstige Leistungen
schriftliche Kurzkontrollen jeder Art (auch Hördiktate) Beiträge zum Unterrichtsgeschehen, mündliche Kurzkontrollen z. B. musikpraktische Anteile, Projektarbeit, Choreographien, Inszenierungen, Referate / Präsentationen, Gestaltungsaufgaben, Hausaufgaben
  • Schriftliche Leistungen: bis zu 20 %
  • Mündliche Leistungen: mindestens 40 %
  • Sonstige Leistungen: höchstens 50 %

Bei Gruppenarbeiten setzt sich die Note aus dem individuellen Anteil und dem Gruppenergebnis zusammen.